Gleichbehandlungsprogramm
Der Gesetzgeber verlangt in der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen ein Gleich-behandlungsprogramm. Unter vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen versteht man Unternehmen oder Unternehmensgruppen, zu deren Tätigkeitsfeldern sowohl der Vertrieb von Elektrizität oder Gas als auch der Netzbetrieb als separat agierendes Tochterunternehmen gehören. Das Gleichbehandlungsprogramm soll si-cherstellen, daß der dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe zugehörige Vertrieb gegenüber Wettbewerbern nicht bevorzugt wird, in dem er zum Beispiel ex-klusiv oder schneller Informationen aus dem Netzbereich oder über dessen IT-Systeme erhält. Das Gleichbehandlungsprogramm soll auf diese Weise die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebes sicherstellen.
Auf der rechten Seite unter Downloads finden Sie den aktuellen Bericht über das Gleichbehandlungsprogramm, in dem die Maßnahmen zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien Behandlung aller Strom- und Gaslieferanten benannt und erläutert werden.