Allgemeine Preisinformationen Fernwärmeversorgung
Das Entgelt für den Fernwärmebezug auf der Basis der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) errechnet sich auf der Grundlage des aktuellen Preisblattes für die Fernwärmeversorgung in den Versorgungsgebieten der Städtische Werke Borna GmbH. Sollten in Ausnahmefällen hiervon abweichende Regelungen erforderlich sein, so müssen diese schriftlich vereinbart werden.
Änderungen der Allgemeinen Tarife Fernwärme werden jeweils zum 1. Oktober eines Jahres vorgenommen und etwa vier Wochen vor deren Inkrafttreten im Bornaer Stadtjournal veröffentlicht. Den Hinweis auf die betreffende Ausgabe finden Sie unter "Aktuelles/Bekanntmachung". Außerdem erhalten Sie auf Anfrage Auskunft über den aktuellen Preisstand unter vtb@stadtwerke-borna.de oder telefonisch unter (03433) 21 84 00. Fernwärmekunden mit abweichender Preisregelung senden wir im Falle von Preisanpassungen eine schriftliche Mitteilung mit ausführlicher Darstellung des Rechenweges für die Preisänderung zu.
Zur Zeit gelten die Fernwärmepreise vom 1. Oktober 2016, veröffentlicht im Bornaer Stadtjournal, Heft 17/16, erschienen am 25.08.2016.
Preisänderungsklausel
SWB paßt die Preise für Arbeit und Leistung den Veränderungen am Wärmemarkt und der Lohn- und Verbrauchskostenentwicklung jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres mit nachstehenden Formeln an. Mittelwerte und Preise werden ohne Auf- oder Abrundung auf drei Dezimalstellen ausgerechnet und auf zwei Dezimalstellen auf- oder abgerundet. Lautet die letzte auszurechnende Dezimalstelle auf fünf oder darüber, so erfolgt eine Aufrundung, lautet sie auf vier oder darunter, so erfolgt eine Abrundung. Sollten die aufgeführten Preise und Indizes nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen hinsichtlich der Voraussetzungen weitestgehend entsprechenden Daten. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, erfolgen. Bei einer diesbezüglichen Änderung sind die Bedeutung und der Zweck der vereinbarten Bindung an eine repräsentative Preisentwicklung am Wärmemarkt sowie an die Lohn- und Verbrauchskosten möglichst unverändert aufrecht zu erhalten. Preisänderungen werden etwa vier Wochen vor Inkrafttreten in einer regionalen Publikation veröffentlicht.
Der Leistungspreis wird an die Lohn- und Verbrauchskostenentwicklung nach folgender Formel angepaßt:
Leistungspreis: LP = LP0 * ( 0,30 + 0,30 * VPI / VPI0 + 0,40 * LI / LI0 ) |
Es bedeutet:
LP..... | neuer Leistungspreis |
LP0... | Basisleistungspreis vom 01.01.2004 gemäß Preisblatt |
VPI.... | Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 7, jeweils mit dem Stand vom letzten Juni |
VPI0.. | Verbraucherpreisindex für Deutschland wie unter VPI beschrieben nach dem Stand vom Oktober 2003 |
LI...... | Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten, Deutschland, Energie- und Wasserversorgung, als Durchschnitt des letzten Jahres, Lange Reihe, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, |
LI0.... | Index wie unter LI beschrieben als Durchschnitt des Jahres 2003 |
Der Arbeitspreis wird an die Entwicklung des Wärmemarktes und der Brennstoffkosten nach folgender Formel angepaßt.
Arbeitspreis: AP = AP0 * ( 0,50 * HEL / HEL0 + 0,50 * EPI / EPI0 ) |
Es bedeutet:
AP..... | neuer Arbeitspreis |
AP0... | Basisarbeitspreis gemäß Preisblatt |
HEL... | arithmetisches Mittel der Notierungen „Rheinschiene“ für Heizöl extra leicht, Preis frei Verbraucher bei Lieferung im Tankwagen, 40…50 hl je Auftrag, aus den Monaten Juli bis Dezember des Vorjahres und Januar bis Juni des Laufenden Jahres, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) |
HEL0. | Durchschnitt der Monate Oktober bis Dezember 2002 und Januar bis September 2003 für Heizöl extra leicht wie unter HEL beschrieben Höhe von 30,48 €/hl |
EPI.... | Erzeugerpreisindex für Erdgas (Verteilung) als Durchschnitt der Monate Juli bis Dezember des vorhergehenden und Januar bis Juni des laufenden Jahres; Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) |
EPI0.. | Erzeugerpreisindex für Erdgas als Durchschnitt der Monate Oktober bis Dezember 2002 und Januar bis September 2003; Veröffentlichung wie unter EPI beschrieben |
Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Sollte die Wärmeversorgung mit Steuern, Abgaben oder Umlagen irgendwelcher Art (insbesondere Energiesteuern, Ökosteuern) direkt oder indirekt belegt werden, die bei Abschluß des Vertrages unbekannt oder nicht wirksam waren oder sollten sich solche auf der Wärmeversorgung lastende Abgaben ändern, so wird SWB diese entgeltwirksamen Änderungen vier Wochen nach Bekanntgabe der daraus resultierenden Preisänderungen an den Kunden weitergeben. Ausgenommen sind Gebühren und Beiträge, denen eine entsprechende spezielle oder generelle Gegenleistung für die Abgabepflichtigen gegenübersteht sowie die direkten Ertrags- und Besitzsteuern (z.B. Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe-, Vermögenssteuer u. a.).