.: Einspeisung nach EEG
:: Allgemeines
:: Wichtige gesetzliche Grundlagen
- Strommarktgesetz (StrommarktG)
Das Strommarktgesetz ist ein sogenanntes Mantelgesetz: Es ändert verschiedene Gesetze und Verordnungen, unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Reservekraftwerksverordnung.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2017)
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien wurde zum 1. Januar 2017 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung geändert.
Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent, bis 2035 auf mindestens 55 bis 60 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.
Das EEG wird ergänzt durch die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomassseV) sowie die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV). Die BiomasseV beinhaltet wesentliche Bedingungen zu Einsatzstoffen, technischen Verfahren und Umweltanforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse im Sinne des EEG. Durch die BioSt-NachV soll sichergestellt werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird, bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung verbindliche Nachhaltigkeitsstandards einhält.
Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2017
:: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
Zum 01.07.2017 trat die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten,
die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) , in Kraft.
Diese Verordnung dient der ausgestaltung des Marktstammdatenregisters.
Das Register wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) betrieben und ersetzt u.a. das PV-Meldeportal und das
EEG-Anlagenregister. Die MaStRV bestimmt auch die zu registrierenden Daten, das Registrierungsverfahren, die
Registrierungspflichten für die Marktakteure und Behörden, Ergänzungs- und Prüfpflicht der Netzbetreiber, die
Nutzung und Weitergabe von Daten sowie Datenschutzaspekte. Verstöße gegen die Meldepflichten können u.a.
mit dem möglichen Verlust der EEG-Förderung oder das KWK-Zuschlags sanktioniert werden.