Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor.
Moderne Messeinrichtungen - mME
Bei der modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den aktuellen Energieverbrauch erfasst. Die Verbrauchswerte der vergangenen 24 Monate können zeitraumspezifisch - tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte - am Zählerdisplay eingesehen werden. Zur Anzeige der Werte ist die Eingabe eines PIN erforderlich. Diese erhalten Sie in der Regel automatisch nach Einbau des Zählers per Post.
Hinweis: Der digitale Stromzähler versendet keine Zählerstände über eine Internetverbindung o.ä., er muss weiter manuell abgelesen werden.
Weitere Informationen zur Abfrage der Zählerstände finden Sie in der Anleitung zur Bedienung der modernen Messeinrichtung.
Intelligentes Messsystem - iMSys
Ein intelligentes Messsystem besteht neben dem digitalen Stromzähler aus einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Dieses Smart Meter Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung und stellt die Schnittstelle zum Stromnetz und zu Ihrem Messstellenbetreiber dar.
Neben der Einbindung in das Netz gewährt das Smart Meter Gateway den Datenschutz und die Datensicherheit. Es bildet den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit ab.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung mit intelligenten Messsystem verpflichtend auszustatten. Diese Ausstattungspflicht betrifft auch Letztverbraucher, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG geschlossen haben.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messystemen ausstatten.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.