.: Baustromanschluss
Der Bezug von Baustrom wird über Ihren Installateur mit der Anmeldung zum Netzanschluß Strom (Ziffer 5) in die Wege geleitet, die vom Anschlußnutzer und vom Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muß. Den Anschlußauftrag lösen Sie mit dem Arbeitsauftrag für Baustromanschluß aus. Nachdem Ihr Installateur den Baustromkasten plaziert hat, wird der Baustromanschluß dann innerhalb kurzer Zeit von uns hergestellt.
Auf Wunsch händigen wir Ihnen ein Merkblatt zu den technischen Fragen des Baustromanschlusses aus.