Was, Warum, Wieso, Wann für Wen ist Redispatch 2.0
Redispatch beschreibt das gezielte Herunter- und Herauffahren von Einspeiseanlagen, um eine Überlastung von elektrischen Betriebsmitteln zu verhindern. Im klassischen Redispatch wurden dafür große Kraftwerksleistungen herangezogen. Diese werden im Zuge der Energiewende zunehmend durch kleine dezentrale Einspeiser ersetzt. Um weiterhin eine sichere Versorgung zu gewährleisten, werden daher im Redispatch 2.0 Einspeiseanlagen mit einer Leistung ab 100 kW herangezogen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet die bisherigen Einspeisemanagement-Maßnahmen durch einen planwertbasierten Redispatch abzulösen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen im Voraus (z.B. am Vortag) angewiesen und bilanziell ausgeglichen werden müssen. Die kurzfristige Abregelung von EEG-Anlagen bleibt nur als Notfallmaßnahme bestehen.
Durch die Energiewende werden zunehmend große Kraftwerke wie z.B. Kern- und Kohlekraftwerke abgeschaltet. Diese dienten seither der Netzstabilität, in dem sie gezielte herauf- und heruntergeregelt werden konnten. Der Wegfall dieser Kraftwerke muss ausgeglichen werden: Redispatch 2.0 soll dabei helfen. Um die Lücke zu füllen, werden vor allem Einspeiseanlagen ab 100 kW herangezogen. Ziel ist es, mit diesem Ansatz auch zukünftig die Netzsicherheit bei einer zunehmenden Anzahl an dezentralen Anlagen aufrechtzuerhalten.
Redispatch war seither nur für konventionelle Kraftwerke größer 10 MW verpflichtend und wurde von den Übertragungsnetzbetreibern gesteuert. Das bisherige Netzsicherheitsmanagement, in dem EEG-Anlagen abgeregelt werden konnten, wird in das neue Redispatch 2.0 überführt. Damit einhergehend ergeben sich neue Aufgaben beim Informations- und Datenaustausch sowie beim Bilanzkreisausgleich und der Abrechnung.
Der Starttermin für die vollständigen Redispatch 2.0-Prozesse ist der 1. Oktober 2021. Vor diesem Termin gibt es allerdings bereits Informations- und Datenlieferverpflichtungen. Die Rückmeldung des Einsatzverantwortlichen (EIV) an die Städtische Werke Borna Netz GmbH durch den Anlagenbetreiber muss bis zum 30. Juli 2021 erfolgt sein. Sofern Sie einen EIV (z.B. Ihren Direktvermarkter) ausgewählt und gemeldet haben, ist dieser für die Stammdatenmeldung verantwortlich.
Alle Einspeiseanlagen ab 100 kW installierter Leistung müssen ab dem 1. Oktober 2021 in den Redispatch-Prozess eingebunden werden (Anwendungsbereich des § 13a Abs. 1 EnWG). Die Bundesnetzagentur hat in der Festlegung BK6-20-061 auch nochmals explizit darauf hingewiesen, dass sie keinen Grund sieht, Anlagen ab 100 kW vom Anwendungsbereich der Festlegung auszunehmen bzw. die Festlegung erst schrittweise in Kraft zu setzen (vgl. Abschnitt 3.1.2 BNetzA-Festlegung BK6-20-061). Dementsprechend gilt für alle Anlagen ab 100 kW installierter Nennleistung: Ab dem 01.Oktober 2021 sind jederzeit Abrufe von Anlagen möglich, folglich müssen die dafür notwendigen Informations- und Datenlieferverpflichtungen gewährleistet werden.