.: Umverlegung eines Gasnetzanschlusses
Umverlegungen sind erforderlich, wenn die Gefahr der Überbauung des Schutzstreifens einer Leitung oder der Leitung selbst besteht oder Sie eine Änderung der Hauseinführung wünschen.
Sofern Sie die Umverlegung von Hausanschlussleitungen beantragen, ist die Maßnahme immer kostenpflichtig. Soll die Umverlegung im Rahmen einer Rekonstruktionsmaßnahme durchgeführt werden, so tragen Sie die Mehraufwendungen, die sich aus der Umverlegung ergeben.
Die Kostenpflichtigkeit bei der Umverlegung von Verteilungsleitungen wird von Fall zu Fall nach der Rechtslage entschieden.