.: Abtrennung eines Netzanschlusses
Eine Abtrennung müssen Sie immer dann vornehmen lassen, wenn Sie den Abriß eines Gebäudes planen, damit jegliche Gefährdung ausgeschlossen wird. Die Maßnahme ist für Sie kostenpflichtig, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Außerbetriebsetzung Ihrer Anlage durchgeführt wird, es sei denn, in einem Sondervertrag ist etwas anderes vereinbart. Sie erhalten das entsprechende Kostenangebot von uns, nachdem Ihre Installateur die Abtrennung mit der Anmeldung zum Netzanschluß Strom (Ziffer 5 und 7) bei uns angemeldet hat.