Die Städtische Werke Borna Netz GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
- » Informationen nach § 37 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz
- » Informationen nach § 37 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz
Informationen nach §37 Absatz 1 Messtellenbetriebsgesetz
Im Stromnetzgebiet der Städtische Werke Borna Netz GmbH sind nach Stand April 2017 circa 620 Messstellen für intelligente Messsysteme (§ 29 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz) und circa 11.498 Messstellen für moderne Messeinrichtungen (§ 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgestz) von der gesetzlichen Ausstattungsverpflichtung betroffen. Die Anzahl kann sich abhängig vom Jahresstromverbrauch, der Anzahl von Neuanlagen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bzw. Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie der Stilllegungen von Anlagen und Messstellen ändern.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfüllt die SWB Netz die Standartleistungen nach § 35 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz.
Darüber hinaus bietet die SWB Netz Zusatzleistungen nach § 35 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz an, die im Preisblatt "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" ausgewiesen sind. Zukünftige Zusatzleistungen werden nach Verfügbarkeit im Preisblatt ergänzt.
Das "Preisblatt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" ist unter Messstellenbetrieb, Rahmenverträge Messstellenbetreiber, Preisblatt Messstellenbetrieb veröffentlicht.
Informationen nach §37 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz
Neue Stromzähler im Netz der Städtische Werke Borna Netz GmbH
Für unsere Stomnetz bedeutet die Energiewende eine große Herausforderung. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz nimmt stetig zu. Um besser auf diese Schwankungen reagieren zu können, müssen die Stromnetze zukünftig intelligenter werden. Deshalb wurde von der Bundesregierung ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen.
Ein wichtiger Punkt ist die Einführung von digitalen Stromzählern, sogenannte moderen Messeinrichtungen. Ihnen als Anschlussnutzer geben die neuen Stromzähler einen detailierten Einblick in Ihr Verbrauchsverhalten. Einsparpotenziale werden sichtbar gemacht.
Die SWB Netz GmbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verplichtet, Ihre Messstellen mit einer moderenen Messeinrichtung auszustatten.
Ab 2019 werden Zähler schrittweise gewechselt. Anschlussnutzer , bei denen der Zähler ausgetauscht wird, werden rechtzeitig vorher darüber informiert.
Der Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.
Sie haben die Möglichkeit, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem MsbG gewährleistet.
Diese Anzeige stellt zugleich die Information der SWB Netz gemäß § 37 Abs. 2 MsbG dar.