Deutschland
 

.: Mehr- und Mindermengen

:: Entgelte für gelieferte bzw. abgenommene Arbeit

Die Abrechnung nach Jahresmehr- und Mindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) zwischen Lieferant und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Gasverteilnetzen berechnet für Jahresmehr- und Mindermengen auf der Grundlage von monatlichen Marktpreisen einen einheitlichen Jahrespreis.