- Anmeldung ANA (Anlagenbetreiber)
- Prüfung Netzanschluss-/Einspeisemöglichkeit (SWBN)
- Mitteilung Anschlussbedingungen/netztechnische Stellungnahme (SWBN)
- Notwendige Unterlagen (Anlagenbetreiber)
- Versendung Anschlussangebot (SWBN)
- Fertigmeldung
- Inbetriebsetzung
- Nachweise einreichen
- Abrechnung
Die Anmeldung erfolgt über die ANA, welche durch einen Installateur oder Planungsbüro erfolgt.
Zu beachten ist, dass bei allen Schritten zur Errichtung, Änderung des Netzanschlusses und Anschluß
Erzeugungsanlagen unsere Mindestanforderungen, Allgemeine Bedingungen und Technische Regeln
NS/MS (Einhaltung TAB 2023; Ergänzung zur TAB 2023; VDE-AR-N 4100 und 4105; TAB MS und VDE-AR-N 4110) eingehalten werden müssen.
Für Anlagen in der Mittelspannung lehnen wir uns unter anderem an die technischen Regelung der MITNETZ Strom in den Bereichen
Betrieb Kundenanlage, Übergabestationen; Übergabestelle an.
In jedem Fall ist eine vorherige Absprache mit uns als Netzbetreiber notwendig.