.: Netzzugang
Die hier beschriebenen Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Netze der Städtische Werke Borna Netz GmbH. Sie gelten für Stromlieferanten und Netznutzer.
- Lieferantenrahmenvertrag nach BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017/Fassung vom 26.02.2018
- Anlage Kontakdatenblatt nach BK6-17-168
- Anlage EDI Vereinbarung nach BK6-17-168/Fassung vom 26.02.2018
- Anlage Sperrauftrag nach BK6-17-168/Fassung vom 26.02.2018
- Anlage Zuordnungsvereinbarung
- Vereinbarung über die Abrechnung des MSB-Entgeltes für intelligente Messtechnik
- Netznutzungsvertrag für Stromentnahme in Niederspannung ohne Leistungsmessung